Deutschland den Deutschen?

Deutschland den Deutschen?
 
Beim Vernehmen dieser Parole durch unseren Andre Poggenburg ist die letzten Tage die germanophobe Schickeria wieder in rituelle Schnappatmung verfallen.
 
Wir meinen dazu: Ja was denn sonst? etwa „Deutschland den Amerikanern, oder….?“
 
Im Übrigen ist das nichts anderes, als ein doppeltes Zitat aus dem Grundgesetz.
 
Im Grundgesetz ist nämlich das Staatsvolk(!) eindeutig definiert. Das GG definiert nämlich:
 
 
Eine solche „allgemeine Regeln des Völkerrechts“ ist zweifellos das „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ und dieses „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ ist im Art. 1 des UN-Zivilpakt und im Art. 1 UN-Sozialpakt völkerrechtlich festgeschrieben:
 
Dieser Artikel 1 UN-Zivilpakt ist damit über Art. 25GG unmittelbar geltendes Recht für JEDEN Deutschen und Deutsches Recht, ja sogar das GG darf nicht im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht der Völker gelesen werden, alles andere wäre völkerrechtswidrig!
 
Eine Kritik am Satz „Deutschland den Deutschen“ ist damit völkerrechtswidrig und gleich doppelt grundgesetzwidrig!
 
Nur nebenbei bemerkt haben diesen Grundsatz – im Gegensatz zur heutigen CDSUFPDGrüneLinke – nicht einmal die Betonköpfe der DDR-Kommunisten angezweifelt gehabt, wie schon die anliegende DDR-Briefmarke beweist.
Im Übrigen würde sich beim Anzweifeln dieser Selbstverständlichkeit sogar der eingefleischte Kommunist ernst Thälmann im Grabe umdrehen!
 
Wir meinen also: „Deutschland den Deutschen“? Na, wem denn sonst??? Alleine schon das Anzweifeln dieser Selbstverständlichkeit stellt den Zweifelnden außerhalb jeder international akzeptierter Rechtsordnung und Vernunftsordnung!